Punkt 1 : Klima
Erhalt und Neuanlage von Grünflächen innerorts.
Wasserrückhaltung im Wald und Feld wo technisch möglich
Punkt 2 : Artenschutz
Gemeindeeigene Flächen v.a. Böschungen, Wegränder und Gräben spät mähen, mulchen wenn verkehrstechnisch möglich, um Blühstreifen ausreifen zu lassen.
keine radikale Gewässerpflege d.h. Beschattung gewährleisten .
Erhalt von Totholz im Wald wie auch in der Flur wenn Verkehrssicherheit gewährleistet ist.
Einseitige Bepflanzung von Gewässern in der Feldflur , wie von der Flurbereinigung vorgesehen .
Punkt 3 : Flächenversiegelung
Bei Neuerschließung von Wohn-oder Gewerbegebieten sparsamer Umgang mit der Fläche d.h. Parkdecks , Tiefgaragen oder auch höhere Bauweise.
Verdichtete Bauweise im Innenbereich
Entsiegelung von großen Parkplätzen z.B. Schwimmbadparkplatz.