FFH-Richtlinie

Die Richtlinie 92/43/EWG oder Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union (EU), die von den damaligen Mitgliedstaaten der EU im Jahre 1992 einstimmig beschlossen wurde. Sie dient gemeinsam mit der Vogelschutzrichtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention; eines ihrer wesentlichen Instrumente ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das Natura 2000 genannt wird. In den Jahren 1994 und 2003 haben weitere Mitgliedsstaaten der EU die Richtlinie anerkannt. Die Richtlinie wurde zuletzt im Jahre 2006 (mit Wirkung zum 1. Januar 2007) geändert.

Die vollständige deutsche Bezeichnung der FFH-Richtlinie lautet Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Es wird jedoch fast ausschließlich die Kurzbezeichnung FFH-Richtlinie benutzt, die sich von ‚Fauna‘ (Tiere), ‚Flora‘ (Pflanzen) und ‚Habitat‘ (Lebensraum) ableitet.

Die Entwicklung der FFH-Richtlinie wurde auf dem Europäischen Rat 1988 unter deutschem Vorsitz am 27./28. Juni 1988 in Hannover beschlossen. Sie trat nach vierjährigen Beratungen in den Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament 1992 in Kraft. Die Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie ist damit das zentrale Rechtsinstrument der Europäischen Union, um die von den Mitgliedstaaten ebenfalls 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitäts-Konvention, CBD, Rio 1992) umzusetzen.

Wie die EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979 hat auch die FFH-Richtlinie zwei wesentliche Säulen:

  • Eine der zentralen Säulen beider Richtlinien ist die Schaffung des Schutzgebietsnetzes „Natura 2000”. Dieses besteht aus Gebieten, die einen ausreichenden Anteil der natürlichen Lebensraumtypen sowie der Habitate der Arten von gemeinschaftlichem Interesse umfassen. So soll der Erhaltung bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleistet werden.
  • Das Netz „Natura 2000“ umfasst auch die von den Mitgliedstaaten aufgrund der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutzrichtlinie) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete.
  • Die zweite Säule sind Artenschutzregelungen für solche europaweit gefährdete Arten (Anhang IV), die nicht in fest umgrenzten Gebieten geschützt werden können, da sie unter bestimmten Umweltbedingungen großräumig vorkommen können. Einige bekannte Beispiele sind die Wildkatze (in Wäldern) und der Feldhamster.

Im Anhang V sind Arten gelistet, deren Entnahme aus der-Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können (Anhang-V-Arten).

In Artikel 8 der FFH-Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die finanziellen Mittel zur Umsetzung der Richtlinie zu ermitteln und bereitzustellen, etwa für Landnutzer, die gegebenenfalls zur Erreichung der Schutzziele Bewirtschaftungsauflagen auf ihren Flächen umsetzen müssen. Dieser Verpflichtung kommen viele deutsche Bundesländer bis heute nicht nach und haben keine ausreichenden Mittel bereitgestellt, so dass gerade in Land- und Forstwirtschaft oft Verunsicherung bei der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete entstand.

Die Anhänge der FFH-Richtlinie wurden zwischen 1988 und 1992 beraten und anhand der Arten und Lebensräume der EU-Mitgliedsstaaten erstellt. Ein Vorbild war die Berner Konvention des Europarates von 1979. Die Anhänge werden bei Bedarf an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst, was etwa im Vorfeld des Beitrittes neuer Mitgliedstaaten erfolgen kann.

Quelle Wikipedia

Termine und Infos

Mitglieder-versammlung und offenes treffen

Offizieller Teil Satzungsänderung

Anschließend offener Austausch

 

Dienstag, 9.4.2024, 20 Uhr

Vereinsheim SV Steinach

Kinzigstraße, Steinach

offenes treffen

Dienstag, 7.5.2024, 20 Uhr

Vereinsheim SV Steinach

Kinzigstraße, Steinach

Ausstellungs- Eröffnung

Sonntag, 12.5.2024, ??Uhr

Heimat- und Kleinbrennermuseum, Georg-Schöner-Str. 1, Steinach

Mähtermin

Freitag, 14.6.2024, 17 Uhr

Ort wird noch bekannt gegeben

Hirschkäferführung

Freitag, 21.6.2024, 21:30 Uhr

 

Treffpunkt Steinach Parkplatz hinter dem Rathaus

batnight

Samstag, 19.7.2024, 21:30 Uhr

Treffpunkt: Zell am Harmersbach, Parkplatz vor der Wallfahrtskirche Maria zu den Ketten.

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